Allgemeine Geschäftsbedingungen

Besten Dank für das Interesse und das Vertrauen für MyCarSharing.ch. Wir bitten Sie, die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen.

Diese AGB gelten ohne explizite anderslautende individuelle Vereinbarung für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und MyCarSharing.ch, insbesondere für den Kundenvertrag (inkl. dessen Abschluss) und die Nutzung von MyCarSharing.ch-Angeboten. Diese AGB bilden die vertragliche Basis zwischen Ihnen als Kunde und MyCarSharing.ch. Für die Angebote von MyCarSharing.ch gelten jeweils die Tarife und Gebühren zum Zeitpunkt der Nutzung. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, welche diesen AGB entgegenstehen oder davon abweichen, gelten ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung von MyCarSharing.ch als nicht akzeptiert, auch wenn die entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden zu einem späteren Zeitpunkt als Grundlage für die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und MyCarSharing.ch eingeführt worden sind.

Der Vertrag zwischen dem Kunden und MyCarSharing.ch kommt mit der vorbehaltlosen Annahme der Anmeldung durch MyCarSharing.ch zustande. Sowohl die Anmeldung als auch die Anmeldebestätigung können schriftlich, telefonisch, online via Internet oder persönlich erfolgen. Der Erhalt der Anmeldebestätigung zeigt dem Kunden an, dass seine Anmeldung bei MyCarSharing.ch eingetroffen ist, von MyCarSharing.ch angenommen wurde und der Vertrag somit zustande gekommen ist.

  1. Ein neuer Kunde erhält als MyCarSharing.ch-Anmeldebestätigung eine Email mit dem Link zum Download der App MCS für iOS oder Android Programme. Bevor der Kunde sich auf dem Smartphone anmelden kann, muss der Kunde sich einmal im Web mit dem mitgesendeten Link anmelden und die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Unter „Password ändern“ kann er sich gleich ein neues Password geben. Nach dessen Bestätigung sowie Download der App MCS auf dem Smartphone kann der Kunde sich mit seinen Logindaten einloggen und das Buchen der MyCarSharing.ch-Fahrzeuge ist möglich.
  2. Die Zugang über das APP ist persönlich und nicht übertragbar, darf nicht an Dritte weitergegeben und muss sorgfältig aufbewahrt werden. Die Kunden haften für jegliche missbräuchliche Verwendung durch Dritte (z.B. unerlaubte Weitergabe oder unterlassene Verlustmeldung) und dadurch entstehende Schäden. Mit MyCarSharing.ch darf gleichzeitig nur ein Fahrzeug geführt werden.
  3. PC, Tablet, Smartphone, -verlust.

– Geht ein Gerät für den persönlichen Zugang zu MyCarSharing.ch verloren oder wird es gestohlen, ist dies unverzüglich MyCarSharing.ch zu melden.

– MyCarSharing.ch behält sich vor, den Zugang jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen oder zu sperren (Entzug der Nutzungsberechtigung). Ab Datum der Sperrung verliert der MyCarSharing.ch Zugang seine Gültigkeit für den Bezug von Dienstleistungen. Bestehende Reservationen werden von MyCarSharing.ch annulliert. Die Reduktion bereits entstandener Forderungen von MyCarSharing.ch und/oder die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen sind ausgeschlossen.

– Jegliche Verwendung eines ungültig gewordenen MyCarSharing.ch Zugangs ist unzulässig.

Schadenersatz sowie strafrechtliche Folgen bleiben vorbehalten.

  1. Der Kunde muss das Fahrzeug der von ihm gewünschten Kategorie vor Fahrtantritt über das APP MCS reservieren.
  2. Die Berechnung der gefahrenen Kilometer beginnt und endet beim jeweiligen Standort. Es ist bei der Reservation genügend Zeit einzurechnen, um eine pünktliche Fahrzeugrückgabe zu gewährleisten.
  3. Der Kunde ist ab Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeuges für dieses verantwortlich. Fahrzeuge müssen wieder an den Ausgangsstandort zurückgebracht werden. Ohne anderslautende Anweisungen von MyCarSharing.ch dürfen Fahrzeuge nicht zurückgelassen oder an einen anderen als den ursprünglichen Standort zurückgebracht werden (z.B.bei Pannen, Baustellen etc.).
  4. Einwegfahrten sind nicht möglich.
  5. Eine Differenz im Kilometerstand zwischen dem vom Bordcomputer ermittelten Wert und dem Kilometer-Zähler des Fahrzeuges von bis zu 5% wird als systembedingt anerkannt. Der vom Bordcomputer ermittelte Wert geht in einem solchen Fall vor.
  6. Nicht-MyCarSharing.ch-Kunden dürfen unter keinen Umständen ein MyCarSharing.ch-Fahrzeug fahren.
  7. Für Reservationskürzung oder -annullierung werden die Tarife gemäss der jeweiligen Angebotsbroschüre und Gebühren gemäss dem Dokument «Respekt und Fairness» in Rechnung gestellt. Falls das Fahrzeug verfügbar ist, kann die Reservationsänderung des Fahrzeuges via App MCS vollzogen werden. Reservationsverlängerungen sind möglich, wenn für das entsprechende Fahrzeug keine nachfolgende Reservation vorliegt. Die Anfrage zur Reservationsverlängerung muss vor Ablauf der Reservation erfolgen.
  1. Als Fahrzeugnutzung gilt die Zeitperiode zwischen der Fahrzeugabholung und der Fahrzeugrückgabe. Weiter gilt als Fahrzeugnutzung jede Handlung im Zusammenhang mit der Verwendung von MyCarSharing.ch-Fahrzeugen.
  2. Der Kunde ist nur zur Fahrzeugnutzung berechtigt, wenn er Abonnent von MyCarSharing.ch ist, über eine gültige Reservation verfügt und im Besitz eines in der Schweiz gültigen Führerausweises für die betreffende Fahrzeug-Kategorie ist. Missachtung hat Schadenersatz zur Folge und wird strafrechtlich verfolgt.
  3. Befindet sich das reservierte Fahrzeug nicht am Standort, ist umgehend MyCarSharing.ch zu informieren (vgl. Ziff. 6 f).
  4. MyCarSharing.ch-Fahrzeuge dürfen weder in einem durch Alkohol, Medikamente oder Drogen beeinträchtigten Zustand noch in einem sonstigen, die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Zustand (z.B. Übermüdung oder Erkrankung) gefahren werden.
  5. Vor Fahrtantritt hat sich der Kunde gemäss Strassenverkehrsgesetz zu vergewissern, dass sich das Fahrzeug in betriebssicherem Zustand befindet. Liegen kleine Mängel vor oder sind Unterhaltsarbeiten vorzunehmen, ist das weitere Vorgehen vor Antritt der Fahrt mit MyCarSharing.ch abzusprechen.
  6. Schäden und sicherheitstechnisch relevante Defekte sind vor Fahrtantritt unverzüglich MyCarSharing.ch zu melden (vgl. Ziff. 9 b).
  7. Rauchen ist in den MyCarSharing.ch-Fahrzeugen verboten.
  8. MyCarSharing.ch-Fahrzeuge dürfen nicht genutzt werden

– um ein anderes Fahrzeug zu ziehen oder sonst zu bewegen

– für Taxifahrten

– bei Motorsportveranstaltungen oder anderen Wettbewerben

– im überladenen Zustand, d.h. mit einer Personenzahl oder Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigt

– um Gefahrenstoffe aller Art zu transportieren

– für Fahrten im Gelände oder auf nicht öffentlichen Strassen (z.B. Bergstrassen)

– an Demonstrationen oder Kundgebungen

– als Werbeträger

– für Schleuderkurse, Fahrkurse usw.

Sämtliche allfällige Ausnahmen dieser Nutzungsordnung bedürfen der Bewilligung von MyCarSharing.ch.

  1. Aus hygienischen Gründen dürfen Tiere ausschliesslich in geeigneten Transportbehältern oder auf einer Decke befördert werden. Das Fahrzeug ist anschliessend auf eigene Kosten gründlich zu reinigen. Bei Nichteinhaltung wird die Reinigung veranlasst und dem Kunden samt Gebühr vollumfänglich in Rechnung gestellt.
  2. Mitgebrachte Fahrräder können auf Aussenparkplätzen abgestellt werden, solange sie den Zugang zu anderen Fahrzeugen und/oder Kunden nicht behindern. Bei MyCarSharing.ch-Parkplätzen in Einstellhallen oder Garagen ist das Abstellen von Fahrrädern nicht möglich. Sie werden auf Kosten und Risiken der Kunden weggebracht.
  3. Personenwagen dürfen ausschliesslich für Personentransporte genutzt werden. Es ist nicht gestattet, Sitze, Kofferraumabdeckungen oder andere Fahrzeuginstallationen aus dem Fahrzeug zu entfernen oder zu demontieren.
  4. Sämtliche durch unsachgemässe oder zweckwidrige Nutzung der Fahrzeuge entstandenen Schäden werden vollumfänglich dem Kunden in Rechnung gestellt.
  1. Das Fahrzeug muss spätestens am Ende der Reservationszeit in sauberem und betriebsbereitem Zustand am ursprünglichen Standort sein. Ist eine fristgerechte Rückgabe des Fahrzeuges nicht möglich, ist MyCarSharing.ch umgehend vor Ende der Reservationszeit zu informieren. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe hat der Kunde zusätzlich zum Stundentarif eine Strafgebühr zu entrichten. Einzelheiten sind im Dokument «Respekt und Fairness» geregelt.
  2. Beträgt der Tankinhalt bei der Fahrzeugrückgabe weniger als ein Drittel, ist das Fahrzeug aufzutanken. Bei Nichtbeachten wird eine Gebühr erhoben. Der Kunde hat darauf zu achten, dass eine Betankung ausschliesslich mit dem für das Fahrzeug vorgesehenen Treibstoff erfolgt. Bei Missachtung werden dem Kunden die durch die Falschbetankung entstandenen Folgekosten in Rechnung gestellt. Barbetankungen werden gegen Originalbeleg (mit Name, MyCarSharing.ch-Nummer und Fahrzeug-Nummer versehen) mit der nächstmöglichen Fahrtenrechnung rückvergütet. Ein Missbrauch der Fahrzeugbetankung (wie z.B. die Betankung eines Drittfahrzeugs) kann zu einer Anzeige führen.
  3. Nach Rückgabe des Fahrzeugs sind sämtliche batteriebetriebenen Geräte auszuschalten und Fenster und Türen korrekt zu schliessen. Kleinere Mängel sind MyCarSharing.ch unverzüglich zu melden (vgl. Ziff. 9 b).
  4. Das regelmässige Warten und Reinigen der Fahrzeuge übernimmt MyCarSharing.ch.
  5. Selbst verursachte, deutlich sichtbare Verschmutzungen, aussen wie innen, sind vom Kunden während der reservierten Zeit auf eigene Kosten zu entfernen. Bei Unterlassen des Entfernens von selbstverursachten Verschmutzungen wird dem Kunden durch MyCarSharing.ch eine Gebühr gemäss dem Dokument «Respekt und Fairness» in Rechnung gestellt.
  6. Steht einem Kunden das reservierte Fahrzeug bei Fahrtantritt nicht zum ordnungsgemässen Gebrauch zur Verfügung (z.B. wegen verspäteter Fahrzeugrückgabe, Panne, Unfall etc.), wird ihm nach Möglichkeit und Verfügbarkeit ein anderes Fahrzeug am nächst möglichen Standort zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Ersatz des ausgefallenen Fahrzeuges besteht nicht. MyCarSharing.ch ist berechtigt, die entsprechenden Auslagen dem Kunden, welcher das Fahrzeug unmittelbar vorher zuletzt genutzt hat, in Rechnung zu stellen.
  7. Im Übrigen haftet MyCarSharing.ch nicht für die Folgen von Mängeln am System (Bordcomputer oder Reservierungssystem). Das gleiche gilt für Mängelfolgeschäden aufgrund von Mängeln an den Fahrzeugen. Vorbehalten bleiben die Haftungsbestimmungen gemäss Strassenverkehrsrecht im Falle von Unfällen.
  8. Der Fahrzeugschlüssel ist nach der Nutzung ins Handschuhfach zurückzulegen. Ausnahme: Fahrzeuge mit integrierter Start-/Stoppvorrichtung.

i. Für im Fahrzeug vergessene oder gestohlene Gegenstände wird von MyCarSharing.ch keine Haftung übernommen.

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt betragsabhängig periodisch.
  2. Die Dienstleistungen werden mit der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Diese ist netto innert der auf den Rechnungen vermerkten Fristen zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt für die gesamte ausstehende Forderung ohne Mahnung automatisch der Verzug ein. MyCarSharing.ch ist berechtigt, für jede Mahnung eine Gebühr zu erheben.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen von MyCarSharing.ch nur soweit in Anspruch zu nehmen, als er zur fristgerechten Bezahlung der Rechnungen in der Lage ist.
  4. Reklamationen bezüglich der Richtigkeit der Rechnungsstellung haben innert acht Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich zu erfolgen, ansonsten gilt diese als akzeptiert. Nachfakturierungen sind möglich. Dienstleistungen der gleichen Zeitspanne können mit verschiedenen Rechnungen fakturiert werden.
  5. Unbezahlte Rechnungen können ungeachtet davon, ob eine Mahnung erfolgt oder nicht, ohne vorgängige Information zur Sistierung der Nutzungsberechtigung führen. Darüber hinaus behält sich MyCarSharing.ch in diesen Fällen das Recht vor, jederzeit Kunden die Nutzungsberechtigung für MyCarSharing.ch-Dienstleistungen fristlos zu entziehen, bestehende Reservationen zu annullieren und die Kündigung des Abonnentenvertrages fristlos und einseitig vorzunehmen.
  6. Die Sistierung und der Entzug der Nutzungsberechtigung, die Annullierungen bestehender Reservationen, die Kündigung des Abonnentenvertrages und/oder der Ausschluss säumiger Zahler durch MyCarSharing.ch im Sinne von Ziff. 7 e oben, berechtigen weder zur Reduktion bereits entstandener Forderungen durch MyCarSharing.ch, noch zur Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
  7. MyCarSharing.ch kann ihre Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten. Eine Information an den Kunden erfolgt nicht in jedem Fall. Im Falle von Zahlungsrückständen können Gebühren und zusätzliche Kosten entstehen. Diese gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
  8. Damit ein MyCarSharing.ch-Gutschein zur Bezahlung einer Rechnung berücksichtigt werden kann, muss dieser spätestens fünfzehn Tage vor Rechnungsstellung bei MyCarSharing.ch eintreffen. Gutscheine werden nur in begründeten Ausnahmefällen als Bargeld zurückerstattet. Die Auszahlung erfolgt unter Abzug des ursprünglich für diesen Gutschein gewährten Rabatts und einer Bearbeitungsgebühr. Gutscheine können nicht zur Bezahlung von Schadenfällen verwendet werden.
  1. Treten Defekte, Schäden oder andere Unregelmässigkeiten (zusammengefasst als «Pannen») auf, welche die Weiterfahrt und/oder die Sicherheit der Insassen nicht beeinträchtigen, so sind diese MyCarSharing.ch unverzüglich zu melden (vgl. Ziff. 9 b).
  2. Bei Pannen oder Unfällen, welche die Weiterfahrt erschweren oder gar verunmöglichen und/oder die Sicherheit der Insassen gefährden, ist das Vorgehen umgehend mit MyCarSharing.ch abzusprechen (vgl. Ziff. 9 b).

Allgemein gilt:

– MyCarSharing.ch muss umgehend benachrichtigt werden.

– Bei jedem Unfall muss ein europäisches Unfallprotokoll ausgefüllt werden (Formular ist im Fahrzeug). Das Formular ist umgehend an MyCarSharing.ch zu senden.

– Der Fahrer darf keine Schuldanerkennung unterschreiben. Sie wird von MyCarSharing.ch nicht übernommen

– Reparaturaufträge dürfen nur durch MyCarSharing.ch erteilt werden. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, dass der Kunde einen Schaden am MyCarSharing.ch-Fahrzeug ohne Erlaubnis von MyCarSharing.ch selbst reparieren lässt.

– Ein Pannendienst im In- und Ausland darf ausschliesslich durch MyCarSharing.ch aufgeboten werden. Andernfalls wird MyCarSharing.ch die Kosten des Pannendienstes nicht übernehmen bzw. dem Kunden in Rechnung stellen.

  1. Bei aufleuchtender Ölstandkontrolllampe, oder anderen rot aufleuchtenden Warnlampen ist das Fahrzeug umgehend zu stoppen und MyCarSharing.ch für weitere Anweisungen zu kontaktieren. Es darf nicht mehr gefahren werden.
  2. Betriebsschäden

Aufgrund von fahrlässiger Handhabung verursachte Betriebsschäden (z.B. selbst verursachte Reifenschäden, überdurchschnittlicher Kupplungsverschleiss durch unsachgemässe Bedienung, Falschbetankung, mechanisch verursachte Schäden durch falsche Handhabung) und die damit verbundenen Folgekosten sind nicht durch die Versicherung gedeckt und werden vollumfänglich dem Kunden verrechnet.

  1. Steht das Fahrzeug wegen Panne, Unfall, Stau oder höherer Gewalt dem betroffenen oder nachfolgenden Kunden nicht zur Verfügung, so gilt Ziff. 6 f. MyCarSharing.ch ist berechtigt, Rückgriff auf den Kunden zu nehmen, der in schuldhafter Weise, die Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs verursacht hat.
  1. Der Kunde hat MyCarSharing.ch für Schäden am Fahrzeug, welche er in Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder durch unsachgemässen Gebrauch verursacht, vollumfänglich Ersatz zu leisten.
  2. Im Schadenfall ist umgehend MyCarSharing.ch zu benachrichtigen. Schadenmeldungen über einen anderen Kommunikationskanal (E-Mail, Brief etc.) werden nicht akzeptiert.
  3. Liegt weder eine Schadenmeldung noch ein Polizeirapport vor, ist MyCarSharing.ch berechtigt, dem Kunden, der das Fahrzeug vor der Schadensfeststellung zuletzt genutzt hat, als Schadensverursacher zu betrachten und entsprechend zur Verantwortung zu ziehen. Zu diesem Zweck kann MyCarSharing.ch auf die elektronische Fahrtenaufzeichnung zurückgreifen. Dem Kunden steht der Gegenbeweis offen.
  4. Hat der Kunde weder absichtlich noch grob fahrlässig gehandelt, werden allfällige Versicherungsleistungen, die MyCarSharing.ch erhältlich machen kann, auf die Schadenersatzleistung des Kunden angerechnet.
  5. In jedem Fall bleibt die Belastung des Kunden mit Schadenersatzforderungen von MyCarSharing.ch im Umfang des Versicherungsselbstbehaltes, der durch die von MyCarSharing.ch angebotene Haftungsreduktion reduziert werden kann, vorbehalten. Schäden werden nach Ermessen von MyCarSharing.ch und deren Versicherungsgesellschaft repariert.
  1. MyCarSharing.ch versichert die zur Nutzung zur Verfügung gestellten Fahrzeuge gemäss den Vorschriften des Strassenverkehrsrechts. Sie schliesst dazu für jedes Fahrzeug eine Haftpflicht-, Vollkaskoversicherung ab.
  2. Im Schadenfall bestehen folgende Versicherungsleistungen aus Schadenfällen mit MyCarSharing.ch-Fahrzeugen:

– MyCarSharing.ch-Kunden sind bei einem Unfall haftpflicht- und vollkaskoversichert.

  1. Durch die Haftpflichtversicherung sind im Rahmen der Versicherungssummen Personen- und Sachschäden von Dritten gedeckt, die durch den Betrieb eines MyCarSharing.ch-Fahrzeuges an Dritten verursacht werden. Für den darüber hinaus gehenden Schaden kann MyCarSharing.ch auf den Kunden Rückgriff nehmen, sofern dieser schuldhaft gehandelt hat.
  2. Durch die Kaskoversicherung sind folgende Schäden an MyCarSharing.ch-Fahrzeugen versichert:

– Deckung Vollkasko: Gewaltsame Beschädigung (Unfallschäden)

– Deckung Teilkasko: Diebstahl-, Feuer- und Elementarschäden, Glas-, Tier-,Schneerutschschäden, Schäden durch mutwillige Handlungen von Dritten (Polizeirapport erforderlich, andernfalls vgl. Ziff. 9b)

  1. Bezüglich Selbstbehalt gelangt grundsätzlich die folgende Regelung zur Anwendung:

– Selbstbehalt Haftpflichtversicherung pro Schadenfall Fr. 1’000.-

– Selbstbehalt Vollkaskoversicherung pro Schadenfall Fr. 1’000.-

– Selbstbehalt bei Teilkaskoschäden Fr. 0.-

Maximaler Selbstbehalt pro Schadenfall Fr. 2’000.-

  1. Sonderfälle des Selbstbehaltes:

– Zusätzlicher Selbstbehalt für Junglenker (Kunden unter 26 Jahren) Fr. 500.-

Zusätzlicher maximaler Selbstbehalt pro Schadenfall beträgt Fr. 500.-

  1. Regressansprüche von MyCarSharing.ch:

Hat MyCarSharing.ch aufgrund der Motorfahrzeughalter-Haftpflicht oder aus anderen Gründen für ein vom Kunden verursachtes Schadensereignis einzustehen, bleibt der Rückgriff auf den Kunden im Umfang des Selbstbehaltes in jedem Falle vorbehalten. Bei absichtlicher oder grobfahrlässiger Schadensverursachung kann der Kunde im vollen Schadensumfang zur Rechenschaft gezogen werden

  1. Möglichkeit der Haftungsreduktion für den Kunden:

Gegen eine zusätzliche Gebühr kann die Haftung für den Selbstbehalt pro Schadenfall mit einem MyCarSharing.ch-Fahrzeug von einem Maximalbetrag von Fr. 2’000 auf total Fr. 500 (zuzüglich Zuschläge für Neulenker) reduziert werden (Haftungsreduktion). Die Haftungsreduktion kann bei Vertragsabschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden. Sie ist bei Neukunden bei Erteilung der Nutzungsberechtigung, bei nachträglichem Abschluss ab Bestellung gültig und verlängert sich bei automatischer Verlängerung des Vertrages ebenfalls automatisch.

Zuschläge für Junglenker können nicht ausgeschlossen oder reduziert werden. Nach Schäden und Unfällen kann MyCarSharing.ch die Haftungsreduktion für weitere Fälle einseitig aberkennen. Die Haftungsreduktion wird nicht pro rata temporis rückerstattet, wenn der Vertrag aus welchen Gründen auch immer aufgelöst wird.

  1. Unabhängig von den Versicherungsleistungen im Sinne dieser Ziff. 10 hat der Kunde für schuldhaft verursachte Schäden einzustehen. Das gilt insbesondere für:

– Schäden, die durch das Lenken eines MyCarSharing.ch-Fahrzeuges von Nicht-Kunden verursacht werden

– Regressansprüche der Versicherung oder von MyCarSharing.ch (z.B. aufgrund von Alkoholmissbrauch)

Die Haftungsreduktion kann in den genannten Fällen nicht geltend gemacht werden. Weitere Schadenersatzansprüche von MyCarSharing.ch jeglicher Art bleiben vorbehalten.

  1. Änderungen der Versicherungsbedingungen:

Änderungen der Versicherungsbedingungen und der Versicherungsleistungen sind seitens MyCarSharing.ch mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen jederzeit möglich. Für nicht durch MyCarSharing.ch beeinflussbare variable externe Kosten sind Änderungen mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche möglich.

  1. Im Versicherungsschutz liegt kein Verzicht von MyCarSharing.ch auf vertragliche oder ausservertragliche Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegenüber Kunden oder Dritten. Gegenüber dem Kunden behält MyCarSharing.ch sich deren jederzeitige Geltendmachung vor.
  2. Soweit eine juristische Person (z.B. eine Firma, ein Verein etc.) Kunde ist, wird sie hiermit ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sie für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag haftet, ungeachtet der Frage, wer im fraglichen Zeitpunkt die haftungsbegründende Leistungen aus diesem Vertrag bezogen bzw. wer ein MyCarSharing.ch-Angebot genutzt hat.

Die Polizei meldet Verkehrsbussen und Verletzungen der Verkehrsregeln durch den Kunden immer an MyCarSharing.ch. MyCarSharing.ch teilt der Polizei Name und Adresse des entsprechenden Kunden mit und stellt eine Gebühr für die Aufwendungen von MyCarSharing.ch in Rechnung. Die Verfahrensführung mit allen Kostenfolgen (Vertretungskosten, Verfahrenskosten, Bussen usw.) obliegt dem Kunden.

Auslandfahrten sind nicht erlaubt. Sämtliche allfällige Ausnahmen dieser Nutzungsordnung bedürfen der Bewilligung von MyCarSharing.ch. Betriebs- und Unterhaltskosten werden zu aktuell in der Schweiz üblichen Ansätzen gegen Beleg übernommen. Spezielle Versicherungen wie Euroschutzbrief sind vom Kunden selbst abzuschliessen. Auslandsfahrten sind in Ländern des Deckungsbereichs der Versicherung erlaubt. Die Versicherungen gemäss Ziff. 10 gelten für Fahrten in Europa und den ans Mittelmeer angrenzenden Staaten ohne Russische Föderation, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbeidschan und Kasachstan. MyCarSharing.ch behält sich die jederzeitige Anpassung dieser Staatenliste vor. Bei Auslandfahrten hat sich der Kunde selbstständig um die im jeweiligen Land gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeug- und anderen Ausrüstungsgegenstände zu kümmern (siehe auch Ziff. 15 d).

Sämtliche Änderungen gegenüber den bei der Bestellung (d.h. beim Abschluss des Vertrages) gemachten Angaben (namentlich Namens- und Adressänderungen) sind MyCarSharing.ch innert zehn Tagen schriftlich zu melden oder direkt auf dem MyCarSharing.ch-Kundenportal vorzunehmen. Bis zum Erhalt des neuen Namens bzw. der neuen Adresse gelten Mitteilungen von MyCarSharing.ch an die letztbekanntgegebenen Namen bzw. an die letztbekanntgegebene Adresse als gültig zugestellt. Der Begriff «Adresse» erfasst sowohl Post-, E-Mail-Adresse als auch Telefonnummer.

Für von MyCarSharing.ch vermittelte Fahrten mit Fahrzeugen von Autovermietern oder anderen Partnerunternehmen gelten die Bedingungen gemäss dem jeweiligen Vertrag bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partnerunternehmen. Die In-Rechnung-Stellung der genutzten Dienstleistungen erfolgt über die MyCarSharing.ch-Rechnung oder Kundenkreditkarte. Die Verrechnung der Prepaid-Mieten erfolgt immer über die Kundenkreditkarte.

  1. MyCarSharing.ch stellt kein Fahrzeug-Zubehör zur Verfügung (z.B. Kindersitze, Dachträger, Anhängerkupplung, Hundegitter, etc.).
  2. Alle MyCarSharing.ch-Fahrzeuge sind mit der für Schweizer Autobahnen notwendigen Autobahnvignette versehen. Andere in- und ausländischen Gebühren wie, Umweltplakette, Mautgebühren, Strassenverkehrsgebühren und ausländische Autobahnvignetten sind in der Dienstleistung nicht inbegriffen und können gegenüber MyCarSharing.ch nicht geltend gemacht werden.
  3. Fahrten in MyCarSharing.ch-Fahrzeugen für Lernfahrten sind gestattet, sofern die Begleitperson ebenfalls über ein gültiges MyCarSharing.ch-Abonnement verfügt und die gesetzlichen Vorgaben des Strassenverkehrsgesetzes erfüllt.
  4. Belastungen und Gutschriften aus dem Ausland werden zum Wechselkurs am Tage der Gutschrift bzw. Belastung umgerechnet.
  5. MyCarSharing.ch behält sich vor, pro Kundenkategorie oder Produkt Nutzungslimiten einzuführen. Diese können bei Bedarf heruntergesetzt werden (wiederholte Zahlungsrückstände, Schadenfälle etc.).
  6. MyCarSharing.ch übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die der Kunde auf dem Weg zu oder auf einem Standplatz eines MyCarSharing.ch-Fahrzeuges erleidet.

MyCarSharing.ch richtet sich bei der Verwaltung und Bearbeitung der personenbezogenen Daten nach den Vorschriften der Schweizer Datenschutzgesetzgebung. MyCarSharig.ch ist berechtigt, zum Zweck des Vertragsabschlusses und der Abwicklung der gegenseitigen Vertragsleistungen Personendaten zu bearbeiten und entsprechende Datensammlungen anzulegen und Personendaten bekanntzugeben:

– zum Zwecke des Vertragsabschlusses,

– zur Abwicklung der gegenseitigen Vertragsleistungen,

– für Promotionszwecke von MyCarSharing.ch und anderen Unternehmen, die im Bereich individuelle Mobilitätsdienstleistungen tätig sind, insbesondere im Carsharing und dazu komplementärer Dienstleistungen, sowie an Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel,

– ein Adresshandel ist ausgeschlossen,

– Die Fahrzeuge können mit einem GPS Ortnungsgerät ausgestattet sein.

 

MyCarSharing.ch behält sich das Recht vor, sämtliche für die Prüfung (Bonitätsprüfung, Führerausweisprüfung, Prüfung von Abo-Vergünstigungen etc.) und Abwicklung des Vertrages und die Nutzung der Fahrzeuge erforderlichen Auskünfte bei öffentlichen Ämtern, Partnerunternehmen und Privaten einzuholen. Anmeldungen und Anträge können von MyCarSharing.ch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Telefongespräche mit MyCarSharing.ch können zur Qualitätssicherung aufgezeichnet werden.
Unsere vollständige Datenschutzerklärung ist abrufbar unter https://www.schaerlibossert.ch/datenschutzerklaerung/ und Bestandteil dieser AGB.

  1. Die Firma als Kundin trägt die volle Verantwortung für die Fahrzeugnutzung durch ihre Mitarbeitenden und ist verpflichtet, sie laufend auf dem Stand der aktuellen AGB, der gültigen Tarife und Gebühren sowie der aktuellen Abläufe gemäss Broschüre zu halten. Die Firma bleibt dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeitenden, die MyCarSharing.ch nutzen, im Besitz eines in der Schweiz gültigen Führerausweises für die betreffende Fahrzeugkategorie sind.
  2. Der persönliche Mitarbeiter MyCarSharing.ch-Zugang ist nicht übertragbar, darf nicht an andere Mitarbeitende oder Dritte weitergegeben und muss sorgfältig aufbewahrt werden.
  3. Die Firma haftet für jegliche missbräuchliche Verwendung des MyCarSharing.ch-Zugangs durch Mitarbeitende oder Dritte (z.B. unerlaubte Weitergabe des MyCarSharing.ch-Zugangs), es sei denn, sie kann nachweisen, dass sie keinerlei Verschulden an der missbräuchlichen Verwendung des MyCarSharing.ch-Zugangs trifft. Es bleibt ihr unbenommen, auf die fehlbaren Personen Rückgriff zu nehmen.
  4. Die Firma informiert MyCarSharing.ch umgehend schriftlich über Änderungen von Vertragsdaten wie z.B. ihrer Postanschrift, Kontaktpersonen oder über eine geänderte Rechtsform.
  5. Jegliche Weitergabe von statistischen Daten und Informationen an Dritte bedarf einer schriftlichen Zustimmung seitens MyCarSharing.ch.
  1. Im Interesse der ehrlichen und verantwortungsbewussten Kunden behält sich MyCarSharing.ch insbesondere vor, Kundenbeziehungen mit Kunden oder Firmen, die diese AGB oder die «Respekt und Fairness»-Regeln nicht einhalten, ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Dies gilt ebenfalls nach einem schweren Vergehen oder nach einem Schadenfall. Ziff. 10 des Individualvertrags bleibt vorbehalten.
  2. MyCarSharing.ch behält sich das Recht vor, im Wiederholungsfall die Gebühren im Zusammenhang mit den «Respekt und Fairness»-Regeln zu erhöhen.
  3. MyCarSharing.ch ist berechtigt, die vorliegenden AGB sowie die Tarife und Gebühren, des Dokuments «So funktioniert MyCarSharing.ch» und alle weiteren allgemein gültigen Bestimmungen von MyCarSharing.ch jederzeit einseitig zu ändern. Die Änderung wird den Kunden in geeigneter Form mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen mitgeteilt und gilt von diesem Datum an als von den Kunden zur Kenntnis genommen und genehmigt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB, der Tarife und Gebühren, das Dokument «So funktioniert MyCarSharing.ch» und aller weiteren allgemein gültigen Bestimmungen von MyCarSharing.ch wird unter www.MyCarSharing.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei MyCarSharing.ch bezogen werden.
  1. Es gilt das Schweizer Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Domizil der Vermieterfirma. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.
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